Nur wer seine Rechte und Ansprüche kennt, kann sie einfordern. Informieren Sie sich beim Landratsamt über Ansprüche auf soziale Leistungen und Vergünstigungen.
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Amt für Soziales und Senioren
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt sowie die Betreuung und Pflege sicherzustellen, erhalten Sie Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege. Wohngeld wird bei geringem Einkommen als Zuschuss für Mietwohnungen bzw. Wohneigentum oder zu den Heimkosten gewährt. Allerdings haben Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und von Grundsicherung grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Anträge auf Leistungen erhalten Sie beim Landratsamt sowie bei den Mitarbeitern in den Rathäusern.
Wer einkommensabhängig bestimmte Sozialleistungen wie z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, kann sich mit dem Nachweis der betreffenden Behörde auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Behinderte Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, zahlen bei Nachweis einen Drittelbeitrag. Taubblinde Menschen oder Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne von § 27e des Bundesversorgungsgesetzes können ganz von der Beitragspflicht befreit werden.
50656 Köln
Beitragsservice
Mo.-Fr. 7.00-19.00 Uhr
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz,
60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
Die Haßberg-Card ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung für Einwohner im Landkreis Haßberge. Sie soll bei nicht ausreichendem eigenem Einkommen und Vermögen die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Mit der Haßberg-Card können z. B. Lebensmittel in den Sozialläden der Haßfurter Tafel bezogen werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei den sozialen Beratungsstellen von BRK, Caritas und Diakonie (Kontakte siehe Seite 44) sowie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.